immobilien gutachtenJe nachdem, was der Anlass für die Wertermittlung einer Immobilie ist, erstellen wir sachverständige Gutachten über den Versicherungswert, Beleihungswert oder den Verkehrswert von Immobilien (Marktwert-Gutachten) und Grundstücken.

Ebenso geben wir für Eigentümer und Kaufinteressenten Marktpreiseinschätzungen  zu Wohnhäusern, Grundstücken, Eigentumswohnungen und Gewerbeimmobilien ab.

Bei Baumängeln oder Schäden an Gebäuden unterstützen wir unsere Kunden mit der Erstellung einer Mängeldokumentation oder eines Schadensgutachtens.

Umfang und Art von Gutachten

Der Umfang des Gutachtens kann sich je nach Bedarfsfall und Art des Gutachtens stark unterscheiden. Wir erstellen kurze Marktpreiseinschätzungen wie auch ausführliche Verkehrswertgutachten.

Es gibt viele Anlässe, weshalb Sie ein Gutachten von einem qualifizierten und geprüften Sachverständigen erstellen lassen sollten.

Für welche Arten von Immobilien ist ein Gutachten möglich ?

  • Unbebaute Grundstücke
  • Bebaute Grundstücke
  • Wohn- und Gewerbeimmobilien
  • Spezialimmobilien (Hotels, Industrie, Kliniken etc.)
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Erbbaurechte
  • Rechte und Belastungen an Grundstücken
  • Wohnungs- und Nießbrauchrechte
  • Baulasten und Dienstbarkeiten
  • Städtebauliche Sanierung, Enteignung, Umlegung
  • Bewertungssonderfälle
  • Standort- und Renditeanalysen

Welches Gutachten benötigt man?

Das Verkehrswertgutachten ist ein gerichtsfestes Vollgutachten, das besonders in rechtlich relevanten Fragestellungen zum Tragen kommt. Typische Anwendungsfälle sind beispielsweise der Verkauf von Immobilien bei Scheidungsfällen zur Ermittlung des Zugewinnausgleichs, bei Erbauseinandersetzungen, bei Vermögensaufstellungen und Zwangsversteigerungen

Was wir für Sie tun können:

  • Durchführen der im ImmoWertV vorgegebenen Wertermittlungsverfahren
    (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren)
  • Wertermittlung des Verkehrswertes (Marktwert) gem. § 194 BauGB
  • Mietwertgutachten über die ortsübliche Vergleichsmiete gem. § 558 BGB
  • Ermittlung des Beleihungswertes gem. § 16 PfandGB
  • Einsichtnahme in Bauakten, Grundakten und Grundbücher
  • Ortsbesichtigung mit Dokumentation
  • Überprüfung von Wohnfläche und Nutzfläche
  • Recherche relevanter Bodenrichtwerte und marktüblicher Ortsmieten
  • Rechtssichere Erstellung gem. dem vom Gericht verlangten Umfang

Schadensgutachten (Baugutachten / Mängeldokumentation)

Das Erstellen von Schadensgutachten für Gebäude und Grundstücksbestandteile erfordert eine Beurteilung der vorliegenden Mängel und der Schadensursache.

  • Ortsbesichtigung mit Dokumentation des Zustands
  • Einschätzung von Versicherungsschäden
  • Beweissicherungsgutachten mit entsprechender Dokumentation
  • Einschätzung von Bauschäden und Baumängeln
  • Begleitung bei der Bauabnahme mit Mängeldokumentation

Wer sicherstellen möchte, dass er nicht auf seinen Schäden sitzen bleibt, der sollte sich eine Einschätzung vom einem qualifizierten und geprüften Sachverständigen einholen.

Marktpreiseinschätzung (Kurzgutachten / Resümee)

Kurzgutachten oder Marktpreiseinschätzungen sind weniger aufwendig und daher kostengünstiger als Vollgutachten.

Was wir für Sie tun können:

  • Ortsbesichtigung mit Dokumentation des Zustands
  • Einschätzung des Marktpreises bzw. Verkaufspreises
  • Berechnung des Marktpreises erfolgt in Anlehnung an die Wertermittlung der ImmoWertV
  • Mietgutachten zur Ermittlung der marktüblichen Miete bzw. Ortsmiete

Sie haben Fragen? Ihr Fall ist anders gelagert, als in unserer Ausführung beschrieben? Kein Problem – Nehmen sie Kontakt mit uns auf!